Gärten mit Ausblick
In unseren Gärten können Sie einen fantastischen Ausblick genießen. Die ruhige Lage direkt am Naturschutzgebiet läd zum Entspannen ein.
Folgendes ist bei der Nutzung eines Kleingartens zu beachten:
- Für Obst- und Gemüseanbau ist mindestens ein Drittel der Gartenfläche vorzusehen.
- Die Gartenlaube darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden.
- Die Gartenlaube darf mit überdachtem Freisitz maximal 24 m² betragen.
- Die befestigten Wege sollten 10% der gesamten Gartenfläche nicht überschreiten.
- Jeder Pächter leistet 6 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Die Vergabe eines Gartens erfolgt ausschließlich über den Kleingartenverein. Ein Verkauf durch den Pächter ist nicht zulässig, da der Pächter den Kleingarten nur vom Verein gepachtet hat.
Wer seinen Garten verkaufen will und einen Käufer hat, meldet den Namen an den Ansprechpartner im Verein. Dieser entscheidet über den Abschluss eines Pachtvertrages, erst danach wird der Kaufvertrag abgeschlossen.
Wichtig ist auch die Einhaltung der Ruhezeiten:
- Wochentags
- abends ab 20 Uhr,
- Samstags
- von 13 bis 15 Uhr und abends ab 18 Uhr
- Sonn- und Feiertagen
- ganztägig
Wasser- und Elektroanschluss sind in allen Gärten vorhanden.
Freie Gärten
Sie suchen einen Garten? Bitte kontaktieren Sie Peter Prange (0172 7955519), (prprange@gmail.com)